Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
• 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere AGB gelten ausschließlich; die AGB gelten sowohl für Lieferungen als auch für Dienstleistungen, Wartungen und Inspektionen, unabhängig davon, ob diese Leistungen beim Kunden oder bei uns im Hause ausgeführt werden; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(3) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von §310 Abs. 1BGB.
(4) Sobald diese AGB einmal in einen Vertrag einbezogen worden sind, gelten diese auch für alle künftigen Verträge mit dem jeweiligen Auftraggeber, ohne dass erneut auf diese AGB hingewiesen werden muss.
• 2 Angebot- Angebotsunterlagen
(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Ein Vertrag kommt erst nach Erteilung einer Auftragsbestätigung zu Stande.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(3) Die Prüfdienstleistung besteht aus zwei Phasen:
Angebotserstellung und Prüfungsdurchführung. Im Rahmen der Angebotserstellung entscheidet die DAVOSCAN GmbH über die Machbarkeit der Prüfung. In dieser Phase ist die DAVOSCAN GmbH jederzeit berechtigt, ohne Angaben von Gründen die weitere Durchführung des Auftrags abzulehnen.
• 3 Auftragsdurchführung
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der DAVOSCAN GmbH das Prüfobjekt, sowie evtl. dazugehörige CAD-Daten und -informationen für die Dauer der Auftragsdurchführung zur Verfügung zu stellen.
(2) Die DAVOSCAN GmbH erbringt die Prüfdienstleistungen. Sie beurteilt nicht, ob das Prüfteil seinen vom Auftraggeber vorgesehenen Zweck erfüllen kann.
(3) Nach Auftragsabschluss erhält der Kunde die Daten der Auswertungen über unseren Datentransferdienst. Der Kunde erhält per Email ein Protokoll, auf welchem alle gesendeten Daten aufgelistet sind. Die DAVOSCAN GmbH wird mittels Protokoll über den Eingang der Daten beim Kunden schriftlich informiert. Hiermit gelten die Daten als ordnungsgemäß zugestellt. Erhalten wir nach Verlauf von einem Kalendertag keine Rückinformation, gelten die Daten als ordnungsgemäß zugestellt und abgenommen. Wir schließen damit den Vorgang ab.
• 4 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, werden Verpackungs- und Versandkosten gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig und auf die auf unseren Rechnungen vermerkten Konten zu überweisen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(6) Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen, können wir weitere Lieferungen und Leistungen von einer Vorauszahlung der Ware / Dienstleistung durch den Kunden abhängig machen. Wir können dem Kunden für die Vorauszahlung eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Kunde kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware / Dienstleistung bereits geliefert / geleistet, so wird der Rechnungsbetrag ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.
• 5 Liefer-/ Leistungszeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Liefer-/ Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Liefer-/ Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, ein- schließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzung von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Wir behalten uns vor, festgelegte Leistungstermine bei Außerhauseinsätzen (Leistungseinsätze vor Ort beim Kunden) bis eine Woche vor dem vereinbarten Termin zu verschieben, ohne dass vom Kunden jegliche Forderungen auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
(6) Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 30 Tage nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig. Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 7 Arbeitstagen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Kunden gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug. Vor Ablauf der verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Kunde weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 4 Wochen an, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Kunde vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt. Bei einem etwaigen Liefer- / Leistungsverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung / Leistung mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Verzögerung beruht, und haben sich in dieser Zeit die Preise aufgrund von Änderungen der Tarifverträge oder Materialpreisänderungen erhöht oder herabgesetzt, so kann eine entsprechende Änderung des Preises mindestens 4 Wochen im Voraus dem Kunden schriftlich bekannt gegeben werden. Wir werden dem Kunden vor der Lieferung / Leistung dann eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Kunde kann in diesem Fall hinsichtlich der Waren oder Dienstleistung, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am 5. Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären: eine Übersendung per Telefax genüg.
• 6 Verpackungs- / Versand- / Transportkosten
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, trägt die Kosten für den Versand, oder den Transport des Prüfteiles oder anderer gesendeter Erzeugnisse (erstellte Daten mit Auswertungen) der Kunde.
(2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
(3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
• 7 Datensicherung
(1) Jegliche von uns erstellte Daten, werden kostenfrei für 3 Monate gesichert. Kundendaten werden, solange nicht anders schriftlich vereinbart, ebenfalls für 3 Monate kostenfrei gesichert. Darüber hinaus werden von uns erstellte Auswertungen, Messberichte und Konstruktionsdaten 12 Monate kostenfrei gesichert. Jede weitere Sicherung ist kostenpflichtig und muss vor Ablauf der Frist mit uns abgestimmt werden. Nach Ablauf der genannten Fristen garantieren wir für das Vorhandensein jedweder Daten nicht mehr.
• 8 Mängelhaftung
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HBG geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel sind innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware oder Ausführung der Dienstleistung schriftlich anzuzeigen.
(2) Soweit ein Mangel vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache bzw. zur wiederholten Leistungserbringung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, oder einen anderen Umfang hat.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
(6) Für die Verjährung für alle Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels der Sache unterliegt, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.
• 9 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
• 10 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er dazu verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
• 11 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
• 12 Datenverarbeitung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Kunden an dem Anschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.
• 13 Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages der dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.
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